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Sonntag, 7. Juli 2019

Generationenkonflikt

Welchen Weg zeigt ihr uns?  ©SF
Wir sind immer noch die Kinder von früher. Aber alles ist anders. Wir sind immer noch die Kinder, auf die ihr aufgepasst habt. Um die ihr euch gekümmert habt. Denen ihr Gute-Nacht-Geschichten erzählt habt. Mit denen ihr in den Streichelzoo gegangen seid. Denen ihr gesagt habt, man werfe den Müll nicht auf den Boden, man dürfe nicht gemein zu anderen sein, man müsse teilen. Die ihr zugedeckt habt, wenn sie müde waren. Die ihr getröstet habt, wenn etwas runter gefallen ist.

Mittwoch, 4. Februar 2015

Praktikum ist Ehrensache

www.pixabay.com


Voraussetzung für ein Praktikum bei XY ist ein laufendes Studium. Dauer des Praktikums sollte idealerweise 3 Monate betragen. Im Falle eines Pflichtpraktikums ist auch eine längere Praktikumsdauer möglich. Wir erwarten.......................................... (...). 
Erfahrungen.................................... (...).
Das Praktikum kann leider nicht vergütet werden.



 
 


Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Mindestlohn gilt. Nicht geschenkt. Sondern verdient. Gilt der auch für Praktikanten? Ja, aber... 
Nicht bei Pflichtpraktika. Nicht bei freiwilligen Praktika über 3 Monate, wenn sie studienbegleitend sind. Ach, wie passend, steht ja alles in den Stellenbeschreibungen. Also, dass der Mindestlohn nicht gilt.

"Der Mindestlohn ist Wertschätzung für viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer", so jedenfalls Andrea Nahles. Na, wie auch immer, Hauptsache Praktikum. Wie sagt man so schön? Geld macht nicht glücklich. Nicht rum jammern, ein bisschen mehr Leidenschaft für die Sache! Und Dankbarkeit zeigen, schließlich muss der Student oder die Studentin qualifiziert sein, um Berufserfahrung sammeln zu dürfen. Da wird nicht jeder oder jede genommen! Praktikum ist Ehrensache.
;)

Fragen & Antworten zum Mindestlohn hier.

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Duisburgs Skandale

Duisburg, was geht ab bei dir? Korruptionsverdacht und Kostenexplosion beim Neubau des Landesarchivs in Duisburg, dann 2010 die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten... und bis heute gibt es keine Aufklärung. Besserung ist nicht in Sicht: Die Süddeutsche Zeitung berichtet von Pannen beim zentralen Gutachten und sieht dadurch den gesamten Prozess gefährdet. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft 90 CDs mit Material "verschlampt", wie die Zeitung es nennt. Als ob das nicht reicht, droht der Loveparade-Prozess zum "Kampf der Gutachter" zu werden. Um es in der Sprache der betroffenen Menschen zu sagen: Sagt mal, geht's noch?!
Die Situation im BLB-Untersuchungsausschuss des Landtags NRW ist nicht erfreulicher. Befragte Zeugen schieben sich gegenseitig die Schuld zu, während Abgeordnete ratlos die berühmte Nadel im Heuhaufen suchen und im Aktenberg keine handfesten Beweise finden.

Dass keiner der Verantwortlichen in all den Jahren zur Rechenschaft gezogen wurde, ist das eigentlich Skandalöse an den Skandalen in Duisburg. "Das Landesarchiv NRW ist das Gedächtnis des Landes Nordrhein-Westfalen", heißt es auf der Homepage. Es "dient den Bedürfnissen der Gesellschaft nach historischer Information, Transparenz des Verwaltungshandelns und Rechtssicherheit". Es sei an dieser Stelle dem Leser überlassen zu bewerten, ob diese Bedürfnisse vom Staat erfüllt werden.