Mittwoch, 4. Februar 2015

Praktikum ist Ehrensache

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Voraussetzung für ein Praktikum bei XY ist ein laufendes Studium. Dauer des Praktikums sollte idealerweise 3 Monate betragen. Im Falle eines Pflichtpraktikums ist auch eine längere Praktikumsdauer möglich. Wir erwarten.......................................... (...). 
Erfahrungen.................................... (...).
Das Praktikum kann leider nicht vergütet werden.



 
 


Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Mindestlohn gilt. Nicht geschenkt. Sondern verdient. Gilt der auch für Praktikanten? Ja, aber... 
Nicht bei Pflichtpraktika. Nicht bei freiwilligen Praktika über 3 Monate, wenn sie studienbegleitend sind. Ach, wie passend, steht ja alles in den Stellenbeschreibungen. Also, dass der Mindestlohn nicht gilt.

"Der Mindestlohn ist Wertschätzung für viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer", so jedenfalls Andrea Nahles. Na, wie auch immer, Hauptsache Praktikum. Wie sagt man so schön? Geld macht nicht glücklich. Nicht rum jammern, ein bisschen mehr Leidenschaft für die Sache! Und Dankbarkeit zeigen, schließlich muss der Student oder die Studentin qualifiziert sein, um Berufserfahrung sammeln zu dürfen. Da wird nicht jeder oder jede genommen! Praktikum ist Ehrensache.
;)

Fragen & Antworten zum Mindestlohn hier.

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